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Wartung der Kleinkläranlage
Fast alle Kleinkläranlagen müssen 2 x jährlich gewartet werden, bei der Wartung durch geschultes Personal werden folgende Arbeiten durchgeführt
- Sichtung der Zu- und Abläufe - Schlammvolumen messen aus der Biologiekammer mit einem 1000 ml Messzylinder (30 min) - absetzbare Stoffe messen aus dem Auslauf mit einem Imhofftrichter (30 min) diese sollten einen Wert von 0,1 ml/l nicht überschreiten - Sauerstoffgehalt-, Leitfähigkeit (µS/cm) - und pH-Wert messen - Funktionsprüfung der Anlage durchführen / Zeiteinstellungen - bedarfsgerechte Schlammabfuhr - Analysen (CSB-Messung) meist in einem unabhängigen Labor - Wartungsbericht erstellen, Weiterleitung zum jeweiligen Zweckverband
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