Wartung der Kleinkläranlage

                Fast alle Kleinkläranlagen müssen 2 x jährlich gewartet werden,

                bei der Wartung durch geschultes Personal werden folgende Arbeiten durchgeführt


 

- Sichtung der Zu- und Abläufe

- Schlammvolumen messen aus der Biologiekammer mit einem 1000 ml 

  Messzylinder  (30 min)

- absetzbare Stoffe messen aus dem Auslauf mit einem Imhofftrichter (30 min)

  diese sollten einen Wert von 0,1 ml/l nicht überschreiten

- Sauerstoffgehalt-, Leitfähigkeit (µS/cm) - und pH-Wert messen

- Funktionsprüfung der Anlage durchführen / Zeiteinstellungen

- bedarfsgerechte Schlammabfuhr

- Analysen (CSB-Messung) meist in einem unabhängigen Labor 

- Wartungsbericht erstellen, Weiterleitung zum jeweiligen Zweckverband


 

 

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